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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Marko schrieb: ------------------------------------------------------- > Folgendes Anliegen: > > Wir sind Verein als e.V. mit Satzung. > In der Satzung steht beim erweiterten Vorstand > (Beisitzer), dass er, wie der Vorstand, von der > Mitgliederversammlung gewählt wird. Wahlen waren > 2019 und erst wieder 2021. > Wegen zusätzlichen Aufnahmen in den erweiterten > Vorstand steht sonst nichts in der Satzung. > > Jetzt wollen wir einen zusätzlichen Beisitzer > aufnehmen. > Ein Mitglied wäre auch bereit dazu, ab sofort als > Beisitzer einzusteigen. Die normale > Jahreshauptversammlung für 2020 findet nächste > Woche. Jetzt wäre unser Gedanke, wenn der Vorstand > dieses Mitglied heute als Beisitzer aufnimmt und > dann den neuen Beisitzer nächste Woche von den > Mitgliedern bestätigen zu lassen. > Wäre das möglich ?
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