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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorbereitung zur Vereinsauflösung (e.V.)
von: almenger ()
Datum: 26.09.2019

Hallo zusammen,

leider hat alles mal ein Ende - auch ein Verein.

Der Verein soll in 2 Jahren aufgelöst werden. Der Vorstand, welcher dann tw. über 10 Jahre im Amt ist, hat keine Lust mehr - die Luft ist raus. Von den anderen Vereinsmitgliedern besteht zwar das Interesse, dass der Verein weitergeführt wird, ist aber selbst nicht daran interessiert, einen Posten im Vorstand zu übernehmen. Grundsätzlich weist der Verein seit Jahren mehr Austritte als Beitritte aus. Man muss also davon ausgehen, dass der Verein in 2 Jahren aufgelöst wird.

Um diese Auflösung vorzubereiten ist aufgefallen, das in der Satzung bei der Vereinsauflösung steht, dass für die Auflösung des Vereins 3/4 der Mitglieder bei der Versammlung anwesend sein müssen. Zudem müssen von den anwesenden Mitgliedern 3/4 für eine Auflösung des Vereins stimmen. Hier besteht der Gedanke, bei der nächsten Jahreshauptversammlung bereits die Satzung zu ändern, dahin gehend, dass eine Anwesenheit von 3/4 Mitgliedern nicht erforderlich ist - ist das möglich? Leider ist es so, das maximal 20% der Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung erscheinen und die anderen Mitglieder nur noch "zahlende" Mitglieder sind. Der Punkt zur Satzungsänderung wird entsprechend in der Tagesordnung aufgeführt sein. Die Frage ist nun, ob die Änderung detailliert im Vorfeld an die Mitglieder herangetragen werden muss? Prinzipiell kein Problem, allerdings wird die Tagesordnung öffentlich gemacht, so dass jeder diese Einsehen kann, also auch nicht-Mitglieder.

Die darauffolgende Liquidation würde noch vom amtierenden Vorstand übernommen werden.
Muss am Ende der Liquidation noch eine Mitgliederversammlung stattfinden? Weil theoretisch ist hier doch gar kein Vermögen mehr für die Kosten einer solchen Versammlung vorhanden oder soll ein entsprechendes Vermögen vorgehalten werden? Des Weiteren hat der Verein eine Haftpflichtversicherung. Sollte diese bereits unmittelbar gekündigt werden, nach dem auf der MV der Beschluss zur Auflösung stattgefunden hat? Oder soll das Sperrjahr noch mitversichert werden?
Es ist noch ein Sachgegenstand (Wert ca. 2000€) vorhanden, der an einen nicht-eingetragenen Verein, für wenig Geld (1000€) gehen soll. Ist das möglich?
Nach der Liquidation werden wir das restliche Vereinsvermögen an ortsansässige gemeinnützige Einrichtungen spenden - da hier kein konkreter Punkt festgelegt ist - wird dies aber noch in der Mitgliederversammlung abgestimmt.

Wäre die Vorgehensweise so korrekt?

Ich freue mich auf eine Rückmeldung!

Re: Vorbereitung zur Vereinsauflösung (e.V.)
von: pfeffer ()
Datum: 26.09.2019

Hier besteht der Gedanke, bei der nächsten Jahreshauptversammlung bereits die Satzung zu ändern, dahin gehend, dass eine Anwesenheit von 3/4 Mitgliedern nicht erforderlich ist - ist das möglich?
# Nein. Wenn solche Klauseln geändert werden, bedarf das der gleichen Mehrheit. Sonst könnte man ja jedes Quorum unterlaufen. Das hat der BGH im Fall der Klausel zur Zweckänderung festgestellt.
Hier hat sich der Verein leider durch ungeschickte Satzungsgestaltung gebunden.
Es gibt aber eine andere Möglichkeit der Auflösung: Von Amts wegen, wenn alle Mitglieder austreten.

Muss am Ende der Liquidation noch eine Mitgliederversammlung stattfinden?
# Nur, wenn die Satzung das vorsieht.
Im Zweifel stellt sich die Frage ohnhin nur, wenn ein Mitglieder das verlangt.

Es ist noch ein Sachgegenstand (Wert ca. 2000€) vorhanden, der an einen nicht-eingetragenen Verein, für wenig Geld (1000€) gehen soll. Ist das möglich?
# Grundsätzlich ja. Wenn das Vermögen aber unter Wert verkauft wird, kann das Probleme mit der Gemeinnützigkeit geben (wenn sie besteht) und auch die Mitglieder könnten Einwände erheben.

Re: Vorbereitung zur Vereinsauflösung (e.V.)
von: almenger ()
Datum: 26.09.2019

Okay, aber es ist doch eine Satzungsänderung auf der Jahreshauptversammlung möglich, wenn nicht 3/4 der Personen anwesend sind - jedenfalls ist dies so in der Satzung geschrieben.

Also müssten wir alle Mitglieder anschreiben, mit der bitte, dass Sie aus den Verein austreten sollen?
Ein Großteil der Mitglieder wird sich sicherlich nicht zurückmelden, weil Anschrift veraltet,...
Theoretisch müssten ja auch nur die austreten, die eh nicht an der "letzten" Mitgliederversammlung teilnehmen oder?

Bzgl. des Sachgegenstandes - es in kein gemeinnütziger Verein.



Edited 2 time(s). Last edit at 26.09.2019 by almenger.

Re: Vorbereitung zur Vereinsauflösung (e.V.)
von: pfeffer ()
Datum: 26.09.2019

Okay, aber es ist doch eine Satzungsänderung auf der Jahreshauptversammlung möglich, wenn nicht 3/4 der Personen anwesend sind - jedenfalls ist dies so in der Satzung geschrieben.
# Nein, eben nicht. Es handelt sich hier nicht um eine einfache Satzungsänderung, weil für diese Regelung ein spezielles Quorum besteht. Das muss dann auch erfüllt sein, wenn die Satzungsregelung geändert werden soll.

Also müssten wir alle Mitglieder anschreiben, mit der bitte, dass Sie aus den Verein austreten sollen?
Ein Großteil der Mitglieder wird sich sicherlich nicht zurückmelden, weil Anschrift veraltet,...
# Dann ist das so wohl nicht möglich.

Theoretisch müssten ja auch nur die austreten, die eh nicht an der "letzten" Mitgliederversammlung teilnehmen oder?
# Wenn es um die Beschlussfähigkeit geht, ja.
Wenn es um die Auflösung von Amts wegen geht, nein.

Re: Vorbereitung zur Vereinsauflösung (e.V.)
von: almenger ()
Datum: 26.09.2019

Also würden man im ersten Schritt versuchen, am besten ab sofort, alle aktuellen Anschriften etc. ausfindig zu machen.
Ich denke aber das in diesen Schritt bereits einige Vereinsmitglieder austreten werden - hat sicherlich denselben Effekt wie nach dem Einziehen des Mitgliedsbeitrages. Dann würden wir in 2 Jahren erneut Kontakt mit den Mitgliedern aufnehmen und dann den Sachverhalt schildern und um eine Kündigung bitten, sodass der Überwiegende Teil der "passiven" Mitglieder nicht mehr im Verein ist. Eine andere Vorgehensweise oder Möglichkeit gibt es ja dann wohl nicht ...