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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier besteht der Gedanke, bei der nächsten > Jahreshauptversammlung bereits die Satzung zu > ändern, dahin gehend, dass eine Anwesenheit von > 3/4 Mitgliedern nicht erforderlich ist - ist das > möglich? > # Nein. Wenn solche Klauseln geändert werden, > bedarf das der gleichen Mehrheit. Sonst könnte man > ja jedes Quorum unterlaufen. Das hat der BGH im > Fall der Klausel zur Zweckänderung festgestellt. > Hier hat sich der Verein leider durch ungeschickte > Satzungsgestaltung gebunden. > Es gibt aber eine andere Möglichkeit der > Auflösung: Von Amts wegen, wenn alle Mitglieder > austreten. > > Muss am Ende der Liquidation noch eine > Mitgliederversammlung stattfinden? > # Nur, wenn die Satzung das vorsieht. > Im Zweifel stellt sich die Frage ohnhin nur, wenn > ein Mitglieder das verlangt. > > Es ist noch ein Sachgegenstand (Wert ca. 2000€) > vorhanden, der an einen nicht-eingetragenen > Verein, für wenig Geld (1000€) gehen soll. Ist das > möglich? > # Grundsätzlich ja. Wenn das Vermögen aber unter > Wert verkauft wird, kann das Probleme mit der > Gemeinnützigkeit geben (wenn sie besteht) und auch > die Mitglieder könnten Einwände erheben.
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