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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Okay, aber es ist doch eine Satzungsänderung auf > der Jahreshauptversammlung möglich, wenn nicht 3/4 > der Personen anwesend sind - jedenfalls ist dies > so in der Satzung geschrieben. > # Nein, eben nicht. Es handelt sich hier nicht um > eine einfache Satzungsänderung, weil für diese > Regelung ein spezielles Quorum besteht. Das muss > dann auch erfüllt sein, wenn die Satzungsregelung > geändert werden soll. > > Also müssten wir alle Mitglieder anschreiben, mit > der bitte, dass Sie aus den Verein austreten > sollen? > Ein Großteil der Mitglieder wird sich sicherlich > nicht zurückmelden, weil Anschrift veraltet,... > # Dann ist das so wohl nicht möglich. > > Theoretisch müssten ja auch nur die austreten, die > eh nicht an der "letzten" Mitgliederversammlung > teilnehmen oder? > # Wenn es um die Beschlussfähigkeit geht, ja. > Wenn es um die Auflösung von Amts wegen geht, > nein.
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