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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
almenger schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > leider hat alles mal ein Ende - auch ein Verein. > > Der Verein soll in 2 Jahren aufgelöst werden. Der > Vorstand, welcher dann tw. über 10 Jahre im Amt > ist, hat keine Lust mehr - die Luft ist raus. Von > den anderen Vereinsmitgliedern besteht zwar das > Interesse, dass der Verein weitergeführt wird, ist > aber selbst nicht daran interessiert, einen Posten > im Vorstand zu übernehmen. Grundsätzlich weist > der Verein seit Jahren mehr Austritte als > Beitritte aus. Man muss also davon ausgehen, dass > der Verein in 2 Jahren aufgelöst wird. > > Um diese Auflösung vorzubereiten ist aufgefallen, > das in der Satzung bei der Vereinsauflösung steht, > dass für die Auflösung des Vereins 3/4 der > Mitglieder bei der Versammlung anwesend sein > müssen. Zudem müssen von den anwesenden > Mitgliedern 3/4 für eine Auflösung des Vereins > stimmen. Hier besteht der Gedanke, bei der > nächsten Jahreshauptversammlung bereits die > Satzung zu ändern, dahin gehend, dass eine > Anwesenheit von 3/4 Mitgliedern nicht erforderlich > ist - ist das möglich? Leider ist es so, das > maximal 20% der Mitglieder bei der > Jahreshauptversammlung erscheinen und die anderen > Mitglieder nur noch "zahlende" Mitglieder sind. > Der Punkt zur Satzungsänderung wird entsprechend > in der Tagesordnung aufgeführt sein. Die Frage ist > nun, ob die Änderung detailliert im Vorfeld an die > Mitglieder herangetragen werden muss? Prinzipiell > kein Problem, allerdings wird die Tagesordnung > öffentlich gemacht, so dass jeder diese Einsehen > kann, also auch nicht-Mitglieder. > > Die darauffolgende Liquidation würde noch vom > amtierenden Vorstand übernommen werden. > Muss am Ende der Liquidation noch eine > Mitgliederversammlung stattfinden? Weil > theoretisch ist hier doch gar kein Vermögen mehr > für die Kosten einer solchen Versammlung vorhanden > oder soll ein entsprechendes Vermögen vorgehalten > werden? Des Weiteren hat der Verein eine > Haftpflichtversicherung. Sollte diese bereits > unmittelbar gekündigt werden, nach dem auf der MV > der Beschluss zur Auflösung stattgefunden hat? > Oder soll das Sperrjahr noch mitversichert werden? > > Es ist noch ein Sachgegenstand (Wert ca. 2000€) > vorhanden, der an einen nicht-eingetragenen > Verein, für wenig Geld (1000€) gehen soll. Ist das > möglich? > Nach der Liquidation werden wir das restliche > Vereinsvermögen an ortsansässige gemeinnützige > Einrichtungen spenden - da hier kein konkreter > Punkt festgelegt ist - wird dies aber noch in der > Mitgliederversammlung abgestimmt. > > Wäre die Vorgehensweise so korrekt? > > Ich freue mich auf eine Rückmeldung!
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