Vorbereitung zur Vereinsauflösung (e.V.)
von: almenger ()
Datum: 26.09.2019
Hallo zusammen,
leider hat alles mal ein Ende - auch ein Verein.
Der Verein soll in 2 Jahren aufgelöst werden. Der Vorstand, welcher dann tw. über 10 Jahre im Amt ist, hat keine Lust mehr - die Luft ist raus. Von den anderen Vereinsmitgliedern besteht zwar das Interesse, dass der Verein weitergeführt wird, ist aber selbst nicht daran interessiert, einen Posten im Vorstand zu übernehmen. Grundsätzlich weist der Verein seit Jahren mehr Austritte als Beitritte aus. Man muss also davon ausgehen, dass der Verein in 2 Jahren aufgelöst wird.
Um diese Auflösung vorzubereiten ist aufgefallen, das in der Satzung bei der Vereinsauflösung steht, dass für die Auflösung des Vereins 3/4 der Mitglieder bei der Versammlung anwesend sein müssen. Zudem müssen von den anwesenden Mitgliedern 3/4 für eine Auflösung des Vereins stimmen. Hier besteht der Gedanke, bei der nächsten Jahreshauptversammlung bereits die Satzung zu ändern, dahin gehend, dass eine Anwesenheit von 3/4 Mitgliedern nicht erforderlich ist - ist das möglich? Leider ist es so, das maximal 20% der Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung erscheinen und die anderen Mitglieder nur noch "zahlende" Mitglieder sind. Der Punkt zur Satzungsänderung wird entsprechend in der Tagesordnung aufgeführt sein. Die Frage ist nun, ob die Änderung detailliert im Vorfeld an die Mitglieder herangetragen werden muss? Prinzipiell kein Problem, allerdings wird die Tagesordnung öffentlich gemacht, so dass jeder diese Einsehen kann, also auch nicht-Mitglieder.
Die darauffolgende Liquidation würde noch vom amtierenden Vorstand übernommen werden.
Muss am Ende der Liquidation noch eine Mitgliederversammlung stattfinden? Weil theoretisch ist hier doch gar kein Vermögen mehr für die Kosten einer solchen Versammlung vorhanden oder soll ein entsprechendes Vermögen vorgehalten werden? Des Weiteren hat der Verein eine Haftpflichtversicherung. Sollte diese bereits unmittelbar gekündigt werden, nach dem auf der MV der Beschluss zur Auflösung stattgefunden hat? Oder soll das Sperrjahr noch mitversichert werden?
Es ist noch ein Sachgegenstand (Wert ca. 2000€) vorhanden, der an einen nicht-eingetragenen Verein, für wenig Geld (1000€) gehen soll. Ist das möglich?
Nach der Liquidation werden wir das restliche Vereinsvermögen an ortsansässige gemeinnützige Einrichtungen spenden - da hier kein konkreter Punkt festgelegt ist - wird dies aber noch in der Mitgliederversammlung abgestimmt.
Wäre die Vorgehensweise so korrekt?
Ich freue mich auf eine Rückmeldung!