Re: Absetzung Revision
von: pfeffer ()
Datum: 26.09.2019
Warum gilt hier nicht, was die Mitgliederversammlung beruft, kann auch nur die Mitgliederversammlung abberufen?
# Weil die Satzung es anders regelt. Und per Satzung geht das. Die Satzung drückt den Mehrheitswillen der Mitglieder aus, weil diese sie ja auch ändern können. Deswegen ist eine solche Regelung legitim und nicht nur legal.
Sinnvoll ist sie aber nicht, weil der Revisor ja der MV verantwortlich ist und nicht dem Vorstand.
Da kann der Vorstand doch jeden Revisor abberufen, wenn er ihm nicht passt?
# Die Satzung schränkt das auf ein "Fehlverhalten" ein. Das müsste der Vorstand zunächst einmal nachgeweisen. Im Zweifel hat der Verein also einen rechtlichen Hebel.
Wenn ein Vorstand hier willkürlich agiert, kann er im Übrigen von der MV abberufen werden.
Deswegen verlagert sich die Frage schnell hierauf. Missbräuchlich wäre die Abberufung des Revisors durch den Vorstand, wenn sie eine effektive Kontrolle seiner Tätigkeit durch die MV verhindert. Da hat die MV aber eben noch andere Mittel.