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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Marie schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer > in unserer Satzung steht, "Bei Fehlverhalten ist > der Vorstand berechtigt eine sofortige Absetzung > des bzw. der betreffenden Revisoren zu > veranlassen. Die Revisoren werden von der > Mitgliederversammlung gewählt. > Der Vorstand darf die Revisoren also nicht per > Brief ihres Amtes entheben. Der Wortlaut, das zu > veranlassen, heißt das es muss eine Abberufung > eingeleitet werden? Wenn es aber die Bedeutung > haben soll ,dass der Vorstand die Revisoren > absetzen kann , so ist die Satzung in diesem Punkt > nicht gesetzkonform und somit null und nichtig. > Das habe ich und andere unserem Vorstand gesagt > und trotzdem hat er diesen Schritt durchgezogen. > Stimmen sie mir zu? > Vielen Dank
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