Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Diese Regelung ist recht ungewöhnlich, aber m.E. > rechtens. > Wenn es keine Formvorgabe für die Abberufung gibt, > genügt eine entsprechende (auch mündliche) > Erklärung des Vorstands in vertretungsberechtiger > Zahl) an den Revisisor.
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