Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Marie schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Diese Regelung ist recht ungewöhnlich, aber > m.E. > > rechtens. > > Wenn es keine Formvorgabe für die Abberufung > gibt, > > genügt eine entsprechende (auch mündliche) > > Erklärung des Vorstands in > vertretungsberechtiger > > Zahl) an den Revisisor. > > > Warum gilt hier nicht, was die > Mitgliederversammlung beruft, kann auch nur die > Mitgliederversammlung abberufen?
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