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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Absetzung Revision
von: Marie ()
Datum: 25.09.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer
in unserer Satzung steht, "Bei Fehlverhalten ist der Vorstand berechtigt eine sofortige Absetzung des bzw. der betreffenden Revisoren zu veranlassen. Die Revisoren werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand darf die Revisoren also nicht per Brief ihres Amtes entheben. Der Wortlaut, das zu veranlassen, heißt das es muss eine Abberufung eingeleitet werden? Wenn es aber die Bedeutung haben soll ,dass der Vorstand die Revisoren absetzen kann , so ist die Satzung in diesem Punkt nicht gesetzkonform und somit null und nichtig. Das habe ich und andere unserem Vorstand gesagt und trotzdem hat er diesen Schritt durchgezogen. Stimmen sie mir zu?
Vielen Dank

Re: Absetzung Revision
von: pfeffer ()
Datum: 25.09.2019

Diese Regelung ist recht ungewöhnlich, aber m.E. rechtens.
Wenn es keine Formvorgabe für die Abberufung gibt, genügt eine entsprechende (auch mündliche) Erklärung des Vorstands in vertretungsberechtiger Zahl) an den Revisisor.

Re: Absetzung Revision
von: Marie ()
Datum: 25.09.2019

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Diese Regelung ist recht ungewöhnlich, aber m.E.
> rechtens.
> Wenn es keine Formvorgabe für die Abberufung gibt,
> genügt eine entsprechende (auch mündliche)
> Erklärung des Vorstands in vertretungsberechtiger
> Zahl) an den Revisisor.


Warum gilt hier nicht, was die Mitgliederversammlung beruft, kann auch nur die Mitgliederversammlung abberufen?

Re: Absetzung Revision
von: Marie ()
Datum: 25.09.2019

Marie schrieb:
-------------------------------------------------------
> pfeffer schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Diese Regelung ist recht ungewöhnlich, aber
> m.E.
> > rechtens.
> > Wenn es keine Formvorgabe für die Abberufung
> gibt,
> > genügt eine entsprechende (auch mündliche)
> > Erklärung des Vorstands in
> vertretungsberechtiger
> > Zahl) an den Revisisor.
>
>
> Warum gilt hier nicht, was die
> Mitgliederversammlung beruft, kann auch nur die
> Mitgliederversammlung abberufen?


Da kann der Vorstand doch jeden Revisor abberufen, wenn er ihm nicht passt?

Re: Absetzung Revision
von: pfeffer ()
Datum: 26.09.2019

Warum gilt hier nicht, was die Mitgliederversammlung beruft, kann auch nur die Mitgliederversammlung abberufen?
# Weil die Satzung es anders regelt. Und per Satzung geht das. Die Satzung drückt den Mehrheitswillen der Mitglieder aus, weil diese sie ja auch ändern können. Deswegen ist eine solche Regelung legitim und nicht nur legal.
Sinnvoll ist sie aber nicht, weil der Revisor ja der MV verantwortlich ist und nicht dem Vorstand.

Da kann der Vorstand doch jeden Revisor abberufen, wenn er ihm nicht passt?
# Die Satzung schränkt das auf ein "Fehlverhalten" ein. Das müsste der Vorstand zunächst einmal nachgeweisen. Im Zweifel hat der Verein also einen rechtlichen Hebel.
Wenn ein Vorstand hier willkürlich agiert, kann er im Übrigen von der MV abberufen werden.
Deswegen verlagert sich die Frage schnell hierauf. Missbräuchlich wäre die Abberufung des Revisors durch den Vorstand, wenn sie eine effektive Kontrolle seiner Tätigkeit durch die MV verhindert. Da hat die MV aber eben noch andere Mittel.

Re: Absetzung Revision
von: Marie ()
Datum: 26.09.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
wer macht dann noch Revisor?
Unser früherer Vorstand hat Einfluss auf die Revisoren und die Revision genommen. Alle anderen Vorstände sind dem 1. Vorstand unterstanden. Alle haben gemacht was die wollte. Wir haben lauter Eigenbelege.
Die Mitglieder interessiert das nicht. Wir haben nicht einmal einen richtigen Revisionsbericht gehört.
Ein einzelnes Mitglied kann gar nichts ausrichten. Man bekommt keinen Einblick in die Belege.
Ich hatte auch schon eine Satzungsänderung eingegeben, die wurde aber von den Mitgliedern nicht abgelehnt.
Vielen Dank für Ihre Mühe

Re: Absetzung Revision
von: Marie ()
Datum: 26.09.2019

Marie schrieb:
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> Sehr geehrter Herr Pfeffer,
> wer macht dann noch Revisor?
> Unser früherer Vorstand hat Einfluss auf die
> Revisoren und die Revision genommen. Alle anderen
> Vorstände sind dem 1. Vorstand unterstanden. Alle
> haben gemacht was die wollte. Wir haben lauter
> Eigenbelege.
> Die Mitglieder interessiert das nicht. Wir haben
> nicht einmal einen richtigen Revisionsbericht
> gehört.
> Ein einzelnes Mitglied kann gar nichts ausrichten.
> Man bekommt keinen Einblick in die Belege.
> Ich hatte auch schon eine Satzungsänderung
> eingegeben, die wurde aber von den Mitgliedern
> abgelehnt.
> Vielen Dank für Ihre Mühe