Re: freie rücklagen rückwirkend
von: hego ()
Datum: 13.09.2018
bei mir besteht eine unklarheit bezüglich der rückwirkenden bildung von freien rücklagen eines gemeinnützigen vereines.
es wird aller 3 jahre eine steuererklärung erstellt, also anfang 2019 für die jahre 2016, 2017 und 2018.
es können freie rücklagen nach aktuellem gesetzesstand für 2 jahre rückwirkend aufgestellt werden.
kann ich jetzt bei der steuerklärung 2016 die ich anfang 2019 mit abgebe noch die freien rücklagen für 2014 und 2015 bilden bzw. ausnutzen, da bei der erklärung (anfang 2016) für 2013, 2014 und 2015 dies unterblieben ist ?