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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
hego schrieb: ------------------------------------------------------- > bei mir besteht eine unklarheit bezüglich der > rückwirkenden bildung von freien rücklagen eines > gemeinnützigen vereines. > es wird aller 3 jahre eine steuererklärung > erstellt, also anfang 2019 für die jahre 2016, > 2017 und 2018. > es können freie rücklagen nach aktuellem > gesetzesstand für 2 jahre rückwirkend aufgestellt > werden. > kann ich jetzt bei der steuerklärung 2016 die ich > anfang 2019 mit abgebe noch die freien rücklagen > für 2014 und 2015 bilden bzw. ausnutzen, da bei > der erklärung (anfang 2016) für 2013, 2014 und > 2015 dies unterblieben ist ?
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