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Steuern und Buchführung
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Man muss hier unterscheiden zwischen dem Zeitpunkt > der Rücklagenbildung und der Angabe in der > Steuererklärung. > Grundsätzlich wären die Rücklagen mit dem > Jahresabschluss auszuweisen. Wann der zu erstellen > ist, ist freilich nicht so klar. > Praktisch bedeutet das: Man kann Rücklagen (im > Zweifel mit rückdatierten buchhalterischen > Nachweisen), so lange bilden, solange noch keine > Steuererklärung abgegeben ist.
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