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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Könnte dies der Kassenwart formlos tun oder muss > der Vorstand dazu eine Sitzung abhalten ? > > # Zuständig ist der Vorstand. Das erfordert auch > einen entsprechenden Beschluss. > > Eine Ausweisung der Rücklagenbildung erfolgt doch > ausschließlich bei der Erstellung der > Steuererklärung, > > # Nein, wie gesagt im Rahmen des Jahresabschusses.
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