Re: Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.05.2018
Abgesehen davon, dass es sich hier nach meiner Rechtsauffassung um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit gilt, die nicht von der MV entschieden werden kann,
# Die MV kann den Vorstand Weisungen erteilen, soweit die Satzung das nicht ausschließt.
wurde dieser aktuelle Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung nicht vom Vorstand durch eine Vorstandssitzung diskutiert.
# Ich kann nicht ersehen, dass das gefordert ist.
Es kam nicht zu einer Abstimmung, ob der Punkt nun in die Tagesordnung aufgenommen wird, somit kann dieser doch auch kein Gegenstand der MV sein, oder?
# Verlangt die Satzung einen Vorstandsbeschluss dazu?
Das wäre widersinnig, weil dann der Vorstand entgegen der Satzungsregelung, Beschussanträge ablehnen könnte.