Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
von: LadiCruz ()
Datum: 22.05.2018

Hallo zusammen!
Unsere Satzung regelt Folgendes:

"Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich oder durch Veröffentlichung in der Tagespresse einzuladen. Anträge sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen. Die Einbringung mündlicher Anträge bei der Mitgliederversammlung ist nur zulässig, wenn jeder einzelne Antrag von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder unterstützt wird und keine Satzungsänderung verlangt wird."

Nun hat ein Mitglied fristgerecht 1 Woche vorher einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung gestellt. Es handelt sich dabei um einen Antrag eines Vorstandsmitgliedes auf Gehaltserhöhung, welcher bei der letzten MV schon vom Vorstand abgelehnt wurde. Abgesehen davon, dass es sich hier nach meiner Rechtsauffassung um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit gilt, die nicht von der MV entschieden werden kann, wurde dieser aktuelle Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung nicht vom Vorstand durch eine Vorstandssitzung diskutiert. Es kam nicht zu einer Abstimmung, ob der Punkt nun in die Tagesordnung aufgenommen wird, somit kann dieser doch auch kein Gegenstand der MV sein, oder?

Re: Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.05.2018

Abgesehen davon, dass es sich hier nach meiner Rechtsauffassung um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit gilt, die nicht von der MV entschieden werden kann,

# Die MV kann den Vorstand Weisungen erteilen, soweit die Satzung das nicht ausschließt.

wurde dieser aktuelle Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung nicht vom Vorstand durch eine Vorstandssitzung diskutiert.

# Ich kann nicht ersehen, dass das gefordert ist.

Es kam nicht zu einer Abstimmung, ob der Punkt nun in die Tagesordnung aufgenommen wird, somit kann dieser doch auch kein Gegenstand der MV sein, oder?

# Verlangt die Satzung einen Vorstandsbeschluss dazu?
Das wäre widersinnig, weil dann der Vorstand entgegen der Satzungsregelung, Beschussanträge ablehnen könnte.

Re: Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
von: LadiCruz ()
Datum: 23.05.2018

Vielen Dank für die rasche Antwort!
Allerdings sollten doch alle Mitglieder noch rechtzeitig vor der Versammlung von diesem neuen Tagesordnungspunkt erfahren, oder?
Unsere Satzung regelt in der Hinsicht nichts... Also greift das BGH?
Welches grundsätzlich verlangt, dass eine Ergänzung der Tagesordnung allen Mitgliedern so rechtzeitig mitgeteilt wird dass diese sich darauf vorbereiten können. Nicht anwesende Mitglieder würden sonst überrascht werden, wenn sie einen Besuch der MV aufgrund der mitgeteilten Tagesordung nicht in Betracht gezogen haben.

Re: Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.05.2018

Allerdings sollten doch alle Mitglieder noch rechtzeitig vor der Versammlung von diesem neuen Tagesordnungspunkt erfahren, oder?
Unsere Satzung regelt in der Hinsicht nichts... Also greift das BGH?

# Das hängt in der Tat von der Satzungsregelung ab. Im Zweifel müssen die Mitglieder informiert werden.
Leider regeln die meisten Satzung solche Dringlichkeitsanträge nur unzureichend.