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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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LadiCruz schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für die rasche Antwort! > Allerdings sollten doch alle Mitglieder noch > rechtzeitig vor der Versammlung von diesem neuen > Tagesordnungspunkt erfahren, oder? > Unsere Satzung regelt in der Hinsicht nichts... > Also greift das BGH? > Welches grundsätzlich verlangt, dass eine > Ergänzung der Tagesordnung allen Mitgliedern so > rechtzeitig mitgeteilt wird dass diese sich darauf > vorbereiten können. Nicht anwesende Mitglieder > würden sonst überrascht werden, wenn sie einen > Besuch der MV aufgrund der mitgeteilten > Tagesordung nicht in Betracht gezogen haben.
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