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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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LadiCruz schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen! > Unsere Satzung regelt Folgendes: > > "Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal > jährlich einzuberufen. Die Mitglieder sind unter > Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung > einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich > oder durch Veröffentlichung in der Tagespresse > einzuladen. Anträge sind spätestens eine Woche vor > der Mitgliederversammlung beim Vorstand > einzureichen. Die Einbringung mündlicher Anträge > bei der Mitgliederversammlung ist nur zulässig, > wenn jeder einzelne Antrag von mindestens 2/3 der > anwesenden Mitglieder unterstützt wird und keine > Satzungsänderung verlangt wird." > > Nun hat ein Mitglied fristgerecht 1 Woche vorher > einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung > gestellt. Es handelt sich dabei um einen Antrag > eines Vorstandsmitgliedes auf Gehaltserhöhung, > welcher bei der letzten MV schon vom Vorstand > abgelehnt wurde. Abgesehen davon, dass es sich > hier nach meiner Rechtsauffassung um eine > arbeitsrechtliche Angelegenheit gilt, die nicht > von der MV entschieden werden kann, wurde dieser > aktuelle Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung > nicht vom Vorstand durch eine Vorstandssitzung > diskutiert. Es kam nicht zu einer Abstimmung, ob > der Punkt nun in die Tagesordnung aufgenommen > wird, somit kann dieser doch auch kein Gegenstand > der MV sein, oder?
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