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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Allerdings sollten doch alle Mitglieder noch > rechtzeitig vor der Versammlung von diesem neuen > Tagesordnungspunkt erfahren, oder? > Unsere Satzung regelt in der Hinsicht nichts... > Also greift das BGH? > > # Das hängt in der Tat von der Satzungsregelung > ab. Im Zweifel müssen die Mitglieder informiert > werden. > Leider regeln die meisten Satzung solche > Dringlichkeitsanträge nur unzureichend.
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