Eigentümerschaft Bankkonto
von: LuHa ()
Datum: 15.10.2019
Lieber Herr Pfeffer, liebes Forum,
wie jedesmal beim Vorstandswechsel muss ja auch der neue Vorstand bei der Bank angemeldet werden, damit die entsprechende Zeichnungsberechtigung vorliegt. Unser neuer Vorstand wurde im März (!) gewählt, den neuen Registerauszug haben wir noch immer nicht und unsere Bank fängt jetzt auf einmal an ("neue Regulären"), dass sie den Vorstandswechsel erst mit neuem Registerauszug eintragen können.
Es kann doch eigentlich nicht sein, dass der neue Vorstand sieben Monate rechtlich nicht an das Geld kommt (praktisch ist das in diesem Fall kein Problem, da der Kassierer im Amt geblieben ist), oder?
Es ist doch so, dass das Amt auch gilt, wenn es noch nicht eingetragen ist, richtig? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung, die ich der Bank übermitteln kann?