Re: Private Nutzung eines PKW gemeinnütziger Verein
von: pfeffer ()
Datum: 15.10.2019
1. Muss die Nutzung des Wagens im Arbeitsvertrag vereinbart werden?
# Ja, das ist zu empfehlen, weil gerade bei Gemeinnützigen immer der Rechtsanspruch auf eine Leistung klargestellt sein muss. Sonst besteht der Verdacht auf eine unentgeltliche Zuwendung.
2. Stellt die private Nutzung des Wagens zur Arbeitsstätte und zurück einen geldwerten Vorteil dar, der entsprechend versteuert (Lohnsteuer/SV) werden muss?
# Ja, die Fahrten zur ersten Arbeitsstätte können nicht steuerfrei erstattet werden. Die Lohnsteuer kann aber pauschaliert werden.
3. Muss ein Fahrtenbuch (oder 1% Regelung) geführt werden um die private Nutzung zu dokumentieren? Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass darüber hinaus private Fahrten mit dem PKW unternommen werden?
# Wenn nicht die gesamte Nutzung des Fahrzeugs gewährt wird, wird ein Fahrtenbuch erforderlich sein, um den privaten Nutzungsanteil nachzuweisen.
4. Es steht innerhalb des Vorstandes die Meinung im Raum, dass kein geldwerter Vorteil besteht, weil der Verein als Arbeitgeber den Wagen gegen Entgelt (die 30€ im Monat) zur Verfügung stellt und somit auch nichts versteuert werden muss?
# Wenn die 30 Euro die wirklichen Kosten decken, wäre das richtig. Die wirklichen Kosten sind aber nicht nur der Treibstoff.
Für meine Begriffe wird die Sachleistung als geldwerter Vorteil mittels Fahrtenbuch oder 1% (+0,03%) Regelung ermittelt und entsprechend mit dem Lohn besteuert. Oder liege ich da falsch?
# Die wirkliche Nutzung muss ermittelt werden, sonst kann nicht festgestellt werden, ob die 30 Euro angemessen sind.
5. Was ist richtig und welche rechtliche resp. steuerrechtliche Konsequenzen könnte dies nach sich ziehen? Vorausgesetzt die bisherige Verfahrensweise ist nicht rechtens.
# s.o.