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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, liebes Forum, > > wie jedesmal beim Vorstandswechsel muss ja auch > der neue Vorstand bei der Bank angemeldet werden, > damit die entsprechende Zeichnungsberechtigung > vorliegt. Unser neuer Vorstand wurde im März (!) > gewählt, den neuen Registerauszug haben wir noch > immer nicht und unsere Bank fängt jetzt auf einmal > an ("neue Regulären"), dass sie den > Vorstandswechsel erst mit neuem Registerauszug > eintragen können. > > Es kann doch eigentlich nicht sein, dass der neue > Vorstand sieben Monate rechtlich nicht an das Geld > kommt (praktisch ist das in diesem Fall kein > Problem, da der Kassierer im Amt geblieben ist), > oder? > > Es ist doch so, dass das Amt auch gilt, wenn es > noch nicht eingetragen ist, richtig? Gibt es > hierzu eine gesetzliche Regelung, die ich der Bank > übermitteln kann?
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