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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Dass der Vorstand schon mit der Wahl wirksam > bestellt ist, ist richtig. > Das ergibt sich aus § 27 BGB: "Die Bestellung des > Vorstands erfolgt durch Beschluss der > Mitgliederversammlung." > Und indirekt aus § 71 wonach nur die Änderung der > Satzung zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das > Vereinsregister bedarf.
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