Sachzuwendung als Aufwandsentschädigung
von: Margarethe ()
Datum: 07.02.2018
Guten Abend zusammen,
kann mir jemand sagen, bis zu welcher Höhe Geschenke (Sachzuwendungen) als Dankeschön für geleistete Arbeit zulässig sind?
D.h. es geht nicht um Sachzuwendungen ohne Gegenleistung (bis zu 40 Euro), sondern um eine Art indirekte Aufwandsentschädigung.
Ich würde mich sehr über Hinweise freuen, worauf ich mich hier beziehen kann!