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Margarethe schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend zusammen, > > kann mir jemand sagen, bis zu welcher Höhe > Geschenke (Sachzuwendungen) als Dankeschön für > geleistete Arbeit zulässig sind? > > D.h. es geht nicht um Sachzuwendungen ohne > Gegenleistung (bis zu 40 Euro), sondern um eine > Art indirekte Aufwandsentschädigung. > > Ich würde mich sehr über Hinweise freuen, worauf > ich mich hier beziehen kann!
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