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Umwandlung eines n.e.V in einen e.V
von: Maria Kaiser ()
Datum: 09.09.2015

Hallo,
ich bin Vorstand in einem n.e.V und wir würden diesen jetzt gerne in eine e.V umwandeln. In unserer Satzung steht aber nur etwas über Auflösung des Vereins..
erstens, wir müssen eine Satzungsänderung machen, wie sieht das aus...
zweitens, wie funktioniert die Umwandlung konkret....

Wäre dankbar über Beiträge

Re: Umwandlung eines n.e.V in einen e.V
von: kizushi ()
Datum: 09.09.2015

Wieso seid Ihr kein eingetragener Verein, gibt es dazu evtl. sogar etwas in der Satzung?

Sofern die Satzung den Mindestanforderungen genügt und noch mind. 7 Mitglieder (AKTUELL!) vorhanden sind das normale Prozedere:

Mit der Satzung (Urschrift und Kopie), dem Protokoll der MV über die Bestellung als Vorstand und der Anmeldung fürs Vereinsgericht zum Notar, beglaubigen lassen und ans Vereinsgericht senden.

Re: Umwandlung eines n.e.V in einen e.V
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.09.2015

Wenn in der Satzung eine Regelung zur Eintragung fehlt, ist zudem eine Satzungsänderung erforderlich.

Re: Umwandlung eines n.e.V in einen e.V
von: Maria Kaiser ()
Datum: 17.09.2015

Vielen Dank schonmal für die Infos !! Und ja, wir brauchen eine Satzungsänderung, müssen in diesem Fall die jetzigen Mitglieder des n.e.V bei der Änderung zustimmen, wenn ja mit welcher Mehrheit? Oder kann der Vorstand über die Satzungsänderung entscheiden und die Mitglieder informieren? In der jetzigen Satzung steht nicht über das Vorgehen bei einer Änderung.

Re: Umwandlung eines n.e.V in einen e.V
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.09.2015

Hier gilt nach § 33 BGB, dass für die Satzungsänderung eine Dreiviertelmehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich ist. Der Vorstand kann die Satzung nicht ändern. außer er wird von der Satzung ausdrücklich dazu ermächtigt.