Re: Kassenbericht schriftlich veröffentlichen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.10.2015
1. Was heisst "veröffentlicht"? Für die Öffentlichkeit ist ein Kassenbericht sicher nicht bestimmt? Sondern aussschließlich für die MV.
2. Ein einzelnes Mitglied grundsätzlich nicht. Adressat des Kassenberichts ist immer die MV.
3. Nein. Das Protokoll ist ja keine Eins-zu Eins-Aufzeichnung der MV.
4. Nein.
Das gilt alles natürlich nur, wenn die Satzung das nicht ausdrücklich so regelt.