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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier gilt nach § 33 BGB, dass für die > Satzungsänderung eine Dreiviertelmehrheit der bei > der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder > erforderlich ist. Der Vorstand kann die Satzung > nicht ändern. außer er wird von der Satzung > ausdrücklich dazu ermächtigt.
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