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Rechte/Pflichten 1.Vorsitzender
von: Sänger0812 ()
Datum: 18.11.2013

Hallo,
seit kurzem bin ich 1.Vorsitzender eines Chores. Die Wahl fand plötzlich nach dem Tod des vorherigen 1.Vorsitzenden statt. Da es keinen 2. Vorsitzenden gab, wurde der gleich mit gewählt.

Direkt nach der Wahl habe ich meine Arbeit aufgenommen und habe versucht direkt in der ersten Vorstandssitzung viele unereledigte Punkte anzusprechen. Meine Vorstandsmitglieder habe ich durch meinen Übereiffer etwas überfordert, manche Sachen hätte ich vielleicht später ansprechen können, das gebe ich zu.

Nun stehen wir vor dem Problem, daß der neue 2. Vorsitzende und der Schriftführer (der sonst alles im alten Vorstand erledigt hat) mit meinem Tempo nicht zurecht kommen und jeden Punkt, den ich anspreche beukotieren diese beiden nun. Der Schriftführer fühlt sich angegriffen, durch jede Idee, die ich habe, hat das Gefühl, daß seine Arbeit die letzten Jahre falsch gewesen sind, dabei sind meine Ideen nur Verfeinerung dessen, was die letzten Jahre aufgebaut wurde.

Meine Frage:
Wenn ich als 1.Vorsitzender eine Meinung vertrete die gegensätzlich zu dem ist, was 2. Vorsitzender und Schriftführer meinen, (Kassierer hält sich meistens zurück, unterstützt mich aber im Großen und Ganzen), muss ich dann den Vorstandsmitgliedern nachgeben? Ich will nichts mit Druck durchsetzen, aber auch nichts nach außen hin tun, was ich nicht vertreten kann, denn mein Name steht in der Öffentlichkeit.

Es sind nur Kleinigkeiten, wir werden uns sicher fangen und irgendwann Ruhe in den Vorstand bekommen, jedoch stehen wir bei einer Entscheidung unter Zeitdruck und ich möchte da nicht mit meinem Namen hinter stehen. Die anderen beiden bleiben zur Zeit stur.

Ich denke, daß der Altersunterschied (20 Jahre) die verschiedenen Einstellungen zustandekommen lässt. Durch die plötzliche Wahl mitten im Jahr fand aber auch keine Übergabe oder ähnliches statt.

Wir brauchen Zeit um uns zu einigen, die haben wir aber erst nach den Konzerten.

In der Satzung steht nichts.

Danke
Meinolf

Re: Rechte/Pflichten 1.Vorsitzender
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.11.2013

Rechtlich sieht die Sache so aus, dass der Vorstand (wenn die Satzung es nicht anders regelt) mit einfacher Mehrheit entscheidet. Sie können also jederzeit überstimmt werden.
Der Rest ist Diskussion, Überzeugungsarbeit und Konfliktmanagement.

Re: Rechte/Pflichten 1.Vorsitzender
von: Sänger0812 ()
Datum: 19.11.2013

Vielen Dank für die Antwort. Hätte ich als 1. Vorsitzender automatisch 2 Stimmen, wenn nichts in der Satzung festgelegt ist? Oder bin ich den anderen gleichberechtigt, denn bei 2:2 ist die Einigung schwierig.
Danke nochmal

Re: Rechte/Pflichten 1.Vorsitzender
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.11.2013

Nein, ein solches Stichentscheidungsrecht oder eine andere Stimmgewichtung wäre nur möglich, wenn die Satzung das vorsieht.