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Haftung bei Verlust von Schlüssel
von: rst ()
Datum: 24.09.2013

Hi,
ich bitte um Unterstützung.
Als Trainer einer Kinderfussballmannschaft habe ich mich an das Sportamt der Stadt Wuppertal gewandt, die meinem Fussballverein die Nutzung einer Turnhalle gewährt. Hierzu habe ich von der zuständigen städtischen Behörde einen Turnhallenschlüssel überreicht bekommen. Dabei habe ich ein Übergabeprotokoll unterschreiben müssen, in dem ich signiert habe, das ich für einen eventuellen Verlust hafte.

Nun möchten andere Trainer des Vereins die Halle nutzen und ich möge Ihnen den Hallenschlüssel geben.

Was passiert, wenn nun der Trainer, dem ich den Hallenschlüssel gab, ihn verliert? Wer kommt für den Schaden (kosten für Ersatzschlüssel oder ggf. Austausch der Schliessanlage) auf?

Ich, weil ich das Übergabeprotokoll signiert habe, oder der andere Trainer, dem ich im Vertauen den Schlüssel gab?

Bitte um Unterstützung

Re: Haftung bei Verlust von Schlüssel
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.09.2013

Es sieht wohl so aus, dass sie der Stadt gegenüber haften, der andere Trainer aber Ihnen gegenüber. Das Problem lässt sich vielleicht mit einer Kaution entschärfen. Das Nachmachen von Schlüsseln kostet ja kein Vermögen.