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Künstlersozialkasse
von: MHD1959 ()
Datum: 06.07.2011

Guten Abend,
unser e.V. wird in diesem Jahr einen Kabarett-Abend und ein Gospel-Konzert gegen Eintrittsgeld veranstalten. Darüber hinaus haben wir noch einen Kinderchor und mehrere Musikabende, bei denen die Kosten über freiwillige Spenden gedeckt werden. Fallen nun Beiträge zur Künstlersozialkasse an?

Re: Künstlersozialkasse
von: Rene - Vereinsberater ()
Datum: 08.07.2011

Die Künstlersozialabgabe fällt nur bei "Bezahlung" der Künstler an. Das Eintrittsgeld ist vermutlich für die Vereinskasse.
Die Genehmigung der GEMA für die aufzuführende Musikstücke ist unbedingt vorher einzuholen.