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Rene - Vereinsberater schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Künstlersozialabgabe fällt nur bei "Bezahlung" > der Künstler an. Das Eintrittsgeld ist vermutlich > für die Vereinskasse. > Die Genehmigung der GEMA für die aufzuführende > Musikstücke ist unbedingt vorher einzuholen.
www.vereinsknowhow.de
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