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Grenzen der Kleinunternehmerregelung § 19
von: Nina_aus_B ()
Datum: 13.11.2024

Lieber Herr Pfeffer,

ich muss noch mal ganz deutlich nachfragen. Die Kleinunternehmerregleung kann für den WGB angewendet werden, wenn der Gesamtumsatz des Vereins nicht 22T€ bzw 50T€ im Folgjahr überschreitet? Ist mit dem Gesamtumsatz - der Umsatz aus WGB und Zweck gemeint oder wirklich der gesamte Umsatz des Vereins, also auch ideell inkl. der Spenden und auch Zweckspenden.

Wir sind ein kleiner Verein und haben einen Spendenaufruf in 2024 zu laufen für ein neues Auto, somit erhöht sich under Umsatz sehr, kaufen werden wir jedoch erst in 2025.
Kann man die eingenommenen Zweckspenden wie ein Bilanzierer in einen Verbindlichkeitsposten außerhalb der EÜR packen ?

Danke für ihre Unterstützung , vG Nina

Re: Grenzen der Kleinunternehmerregelung § 19
von: pfeffer ()
Datum: 13.11.2024

Die Kleinunternehmerregleung kann für den WGB angewendet werden, wenn der Gesamtumsatz des Vereins nicht 22T€ bzw 50T€ im Folgjahr überschreitet?

# Die Kleinunternehmerregelung gilt für alle steuerpflichtigen Umsätze, also nicht nur im steuerpflichten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Spenden spielen hier gar keine Rolle, weil sie keine steuerbaren Entgelte sind.