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Nina_aus_B schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > > ich muss noch mal ganz deutlich nachfragen. Die > Kleinunternehmerregleung kann für den WGB > angewendet werden, wenn der Gesamtumsatz des > Vereins nicht 22T€ bzw 50T€ im Folgjahr > überschreitet? Ist mit dem Gesamtumsatz - der > Umsatz aus WGB und Zweck gemeint oder wirklich der > gesamte Umsatz des Vereins, also auch ideell inkl. > der Spenden und auch Zweckspenden. > > Wir sind ein kleiner Verein und haben einen > Spendenaufruf in 2024 zu laufen für ein neues > Auto, somit erhöht sich under Umsatz sehr, kaufen > werden wir jedoch erst in 2025. > Kann man die eingenommenen Zweckspenden wie ein > Bilanzierer in einen Verbindlichkeitsposten > außerhalb der EÜR packen ? > > Danke für ihre Unterstützung , vG Nina
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