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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Kleinunternehmerregleung kann für den WGB > angewendet werden, wenn der Gesamtumsatz des > Vereins nicht 22T€ bzw 50T€ im Folgjahr > überschreitet? > > # Die Kleinunternehmerregelung gilt für alle > steuerpflichtigen Umsätze, also nicht nur im > steuerpflichten wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb. > > Spenden spielen hier gar keine Rolle, weil sie > keine steuerbaren Entgelte sind.
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