Vollmacht für Stimmrecht
von: HoffmannTho ()
Datum: 21.04.2022
Hallo,
ich bin ganz neu hier und hoffe, dass ich das richtige Format gewählt habe.
Ich habe das Problem, dass mein Vater schwer erkrankt ist und ich als Vertreter eine Vollmacht erstellen möchte, um das Stimm- und Rederecht auf der Mitgliederversammlung wahrnehmen zu können. Den Versuch hatte ich unternommen und habe dann vom Vorstandsvorsitzenden gleich eine Abfuhr erhalten in dem er begründet:
Sie befinden sich in einem Irrtum. Bitte nehmen Sie daher folgendes zur Kenntnis:
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden (§ 38 BGB).
Diese Bestimmung des Vereinsrechts ist Grundlage unseres Handelns. Abweichend davon, wurde, i.V. m. §40 BGB die Stimmrechtsabgabe in einer Mitgliederversammlung durch folgende Bestimmung in der Satzung des Vereins xxx. –, besonders geregelt:
§7 – Mitgliederversammlung – Abs. Nr.10.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann im Falle der Verhinderung eines Mitglieds durch schriftliche Vollmacht einem volljährigen und geschäftsfähigen Familienangehörigen, einem vorher dem Verein gegenüber schriftlich benannten Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder einem anderen Vereinsmitglied überragen werden. Dabei darf die Person max. zwei weitere Mitglieder vertreten.
Eine Betreuungsvollmacht kann von daher weder die Übertragung einer Mitgliedschaft noch die Übertragung von Mitgliedschaftsrechten auslösen.
Unabhängig von dem Sachverhalt der Stimmabgabe zu unserer letzten Mitgliederversammlung, möchte ich Sie darüber informieren, dass das von Ihnen vorgelegte Schriftstück keine Betreuungsvollmacht darstellt. Das Schriftstück stellt eine Auflistung von Personen dar, die im besonderen Fall, dass der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten nicht mehr selber besorgen kann, zum Betreuer bestellt werden könnten.
Ihren Wunsch, stellvertretend für Ihren Vater, vollumfänglich in dessen Mitgliedschaft eintreten zu wollen, müssen wir zurückweisen. Dieser Wunsch ist weder mit dem Vereinsrecht, noch mit unserer Satzung vereinbar.
Diese Aussage ist abschließend.
Was muss/kann ich tun?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße Andrea