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HoffmannTho schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich bin ganz neu hier und hoffe, dass ich das > richtige Format gewählt habe. > > Ich habe das Problem, dass mein Vater schwer > erkrankt ist und ich als Vertreter eine Vollmacht > erstellen möchte, um das Stimm- und Rederecht auf > der Mitgliederversammlung wahrnehmen zu können. > Den Versuch hatte ich unternommen und habe dann > vom Vorstandsvorsitzenden gleich eine Abfuhr > erhalten in dem er begründet: > > Sie befinden sich in einem Irrtum. Bitte nehmen > Sie daher folgendes zur Kenntnis: > > Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht > vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte > kann nicht einem anderen überlassen werden (§ > 38 BGB). > > Diese Bestimmung des Vereinsrechts ist Grundlage > unseres Handelns. Abweichend davon, wurde, i.V. m. > §40 BGB die Stimmrechtsabgabe in einer > Mitgliederversammlung durch folgende Bestimmung in > der Satzung des Vereins xxx. –, besonders > geregelt: > > §7 – Mitgliederversammlung – Abs. > Nr.10. > Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht > kann im Falle der Verhinderung eines Mitglieds > durch schriftliche Vollmacht einem volljährigen > und geschäftsfähigen Familienangehörigen, einem > vorher dem Verein gegenüber schriftlich benannten > Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft > oder einem anderen Vereinsmitglied überragen > werden. Dabei darf die Person max. zwei weitere > Mitglieder vertreten. > > Eine Betreuungsvollmacht kann von daher weder die > Übertragung einer Mitgliedschaft noch die > Übertragung von Mitgliedschaftsrechten auslösen. > > Unabhängig von dem Sachverhalt der Stimmabgabe zu > unserer letzten Mitgliederversammlung, möchte ich > Sie darüber informieren, dass das von Ihnen > vorgelegte Schriftstück keine Betreuungsvollmacht > darstellt. Das Schriftstück stellt eine Auflistung > von Personen dar, die im besonderen Fall, dass der > Vollmachtgeber seine Angelegenheiten nicht mehr > selber besorgen kann, zum Betreuer bestellt werden > könnten. > > Ihren Wunsch, stellvertretend für Ihren Vater, > vollumfänglich in dessen Mitgliedschaft eintreten > zu wollen, müssen wir zurückweisen. Dieser Wunsch > ist weder mit dem Vereinsrecht, noch mit unserer > Satzung vereinbar. > > Diese Aussage ist abschließend. > > Was muss/kann ich tun? > > Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe. > > Liebe Grüße Andrea
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