Satzngsänderungen: Satzungszweck
von: guteLaune ()
Datum: 16.05.2022
Hallo,
in unserem Satzungsentwurf heisst es unter Mitgliederversammlung:
"5. Jede Mitgliederversammlung, die ordentlich einberufen wurde, ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der tatsächlich erschienen Mitglieder beschlussfähig.
6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst."
Frage:
Bedeudet das, dass auch Änderungen des Satzungszwecks von einer einfachen Mehrheit beschlossen werden können?
Ich erinnere mich, dass per Gesetz 100% der Mitglieder einer Zweckänderung zustimmen müssen. Das wollen wir unbedingt 'erhalten'.
Sprich, alle Mitglieder des Vereins (100%, egal ob bei der Mitgliederversammlung anwesend oder nicht) sollen einer Änderung des Satzungszwecks zustimmen MÜSSEN!
Falls die genannten Punkte 5 und 6 dem widersprechen, wie müssten wir sie ändern (ohne neu aufzunehmende Mitglieder durch unglückliche Formulierungen zu brüskieren), damit sie dem Anliegen 'Satzungszweck, wie ein Fels in der Brandung' genügen?
Danke & VG, GL.