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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Bedeudet das, dass auch Änderungen des > Satzungszwecks von einer einfachen Mehrheit > beschlossen werden können? > > # Nein, diese Abweichung von der gesetzlichen > Vorgabe bedarf einer ausdrücklichen Regelung, die > sich auf die Änderung des Satzungszwecks bezieht. > > > Falls die genannten Punkte 5 und 6 dem > widersprechen, wie müssten wir sie ändern (ohne > neu aufzunehmende Mitglieder durch unglückliche > Formulierungen zu brüskieren), damit sie dem > Anliegen 'Satzungszweck, wie ein Fels in der > Brandung' genügen? > > # Nein, das widerspricht sich nicht.
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