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guteLaune schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in unserem Satzungsentwurf heisst es unter > Mitgliederversammlung: > > "5. Jede Mitgliederversammlung, die ordentlich > einberufen wurde, ist ohne Rücksicht auf die > Anzahl der tatsächlich erschienen Mitglieder > beschlussfähig. > > 6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden > mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen > Stimmen gefasst." > > Frage: > Bedeudet das, dass auch Änderungen des > Satzungszwecks von einer einfachen Mehrheit > beschlossen werden können? > > Ich erinnere mich, dass per Gesetz 100% der > Mitglieder einer Zweckänderung zustimmen müssen. > Das wollen wir unbedingt 'erhalten'. > Sprich, alle Mitglieder des Vereins (100%, egal ob > bei der Mitgliederversammlung anwesend oder nicht) > sollen einer Änderung des Satzungszwecks > zustimmen MÜSSEN! > > Falls die genannten Punkte 5 und 6 dem > widersprechen, wie müssten wir sie ändern (ohne > neu aufzunehmende Mitglieder durch unglückliche > Formulierungen zu brüskieren), damit sie dem > Anliegen 'Satzungszweck, wie ein Fels in der > Brandung' genügen? > > Danke & VG, GL.
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