Re: Fragen zum Autokauf
von: PKV ev ()
Datum: 08.08.2019
> 1. Möchten wir auf dem Fahrzeug natürlich unser
> Fahrzeug mit unseren Vereinsdaten (Logo, Name,
> Homepage) beschriften lassen. Können diese Kosten
> auch anteilig auf die einzelnen Bereiche
> aufgeteilt werden?
>
> # Da kommt es darauf an, wofür genau geworben
> wird. Entscheidend ist immer, wodurch die
> Betriebsausgabe (hier die Werbekosten) veranlasst
> sind.
## Irgendwie verstehe ich dass nicht. WOFÜR geworben wird ist ja unser Verein. Es kommt das Vereinslogo, die Anschrift und die Homepage auf das Fahrzeug. WODURCH die Kosten veranlasst sind? Wie kann ich die Frage verstehen? Natürlich ist ein Vereinslogo ja nicht zwingend notwendig. Aber ich dachte man teilt auch da die Kosten anteilig auf die verschiedenen Bereiche auf, oder nicht? Es wird keine Werbung gemacht Mitglied zu werden oder das Auto zu leihen o. ä.
>
> 2. Wie sollen wir im Voraus die Aufteilung der
> Kosten (Ideeler Bereich, etc.) kalkulieren? Wir
> haben ja aktuell kein Fahrzeug und können nur ins
> Blaue tippen. Was wenn es am Ende des Jahres nicht
> passt? Müssen wir dann zum 31.12.
> Korrekturbuchungen vornehmen oder wie geht man da
> am Besten vor?
>
> # Hier wird zunächst geschätzt. Wenn sich die
> Verhältnisse ändern, wird im Nachhinein
> korrigiert.
## Im Nachhinein korrigieren heißt konkret die 1. Buchung nachträglich zu korrekteren oder macht man eine Korrekturbuchung?
>
> 3. Unser Permakulturverein (Natur/Umwelt) hat als
> Satzungszweck den Aufbau und die Entwicklung von
> nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweisen. Wie
> stufen wir Fahrten zu Infoveranstaltungen,
> Vorträgen, aber auch Fahrten zu anderen Projekten
> um von Ihnen zu lernen ein? Zweckbetrieb oder
> Ideeller Bereich?
>
> # Entstehen Einnahmen (Eintrittsgelder) aus diesen
> Veranstaltungen? Wenn nein, dann ist es ideeller
> Bereich.
## Vielen Dank!
4. Wir klären gerade die Kfz-Versicherung für das Auto ab. Als Verein würden wir bei einer SFK von 100% starten. Laut Versicherung ist es aber möglich, dass ein Vereinsmitglied uns seine SFK überträgt bzw. leiht. Soweit so klar. Dadurch würde unsere Versicherung rund 700 Euro günstiger. Das Mitglied müsste aber für seine Fahrzeugversicherung dann rund 200 Euro mehr bezahlen.
Frage: Kann der Verein dem Mitglied die 200 Euro irgendwie erstatten? Schließlich spart der Verein dadurch rund 500 Euro! Oder ist dass rechtlich gesehen nicht möglich?