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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Dürfen Mittel aus dem Ideellen Bereich > (Spenden, Beiträge) für den Kauf des Fahrzeugs > genutzt werden, wenn dieses überwiegend für > Satzungszwecke gekauft wird? Und buche ich die > Kosten dann auch anteilig im ideellen Bereich? > > # Ganz richtig. > > 2. Das Fahrzeug soll überwiegend für Vereinszwecke > genutzt werden, also zb. Baumaterial besorgen oder > zu Infoveranstaltungen fahren. Außerdem soll es > möglich sein, dass die Mitglieder das Fahrzeug > auch mal privat nutzen können. Wie könnte man dass > rechtlich gestalten? > Carsharing fällt raus. Könnte man das Fahrzeug > tageweise vermieten? > > # Ja, aber dann muss es entsprechend versichert > sein. Eine kostenfreie Überlassung kommt nicht in > Frage. Eine Überlassung an Arbeitnehmer muss > versteuert werden. > > > 3. Wie sieht es mit der Buchhaltung aus. Wenn ich > nach jeder Fahrt volltanke kann ich die > Spritkosten dem jeweiligen Bereich zuordnen und > mittels Fahrtenbuch schauen, wie sich private und > gewerbliche Fahrten aufteilen um die Kosten für > Steuern und Versicherungen umzulegen, oder? > > # Ganz richtig. > > 4. Muss sich das Auto wirtschaftlich auf Dauer > selbst tragen? > > # Nein, das Fahrzeug wird ja für den Verein > genutzt. > > Falls durch Vermietung nicht alle kosten gedeckt > werden müsste ja der Verein selbst dafür > aufkommen. Ist dass für das Finanzamt dann auch > noch ok`? > > # Die Vermietung muss nur die Kosten decken, die > für die Vermietung anfallen (inklusive der > anteiligen Abschreibungen, Versicherung usf.).
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