Re: Radio- und Fersehgebühren im Vereinsheim
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.08.2019
Ob der Verein entsprechende Geräte hat oder nutzt, spielt seit der Reform der Rundfunkgebühren (1.01.2013) keine Rolle mehr.
Es kommt einzig darauf an, ob er eine "Betriebsstätte" hat. Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Das Vereinsheim wird in aller Regel eine solche Betriebsstätte sein.