Konzertreise/Zielveranstaltung
von: Wine ()
Datum: 14.02.2019
Hallo Herr Pfeffer,
ich bräuchte einen Rat zu folgendem Sachverhalt:
Wir sind ein gemeinnütziger Verein (Jahresumsatz > 17.500 EUR) und werden Mitte des Jahres an einem Orchesterwettbewerb in Innsbruck teilnehmen.
Wir (Verein) werden zunächst sämtliche Kosten (Bus, Übernachtung im Hotel und Eintrittsgebühren) für die Teilnehmer begleichen. Anschließend sollen die Teilnehmer einen “Eigenanteil/Kostenumlage” tragen, die wir als Lastschrift einziehen werden. Nach meinen bisherigen Informationen ist diese Konzertreise/Zielveranstaltung dem Zweckbetrieb zuzuordnen, da die satzungsgemäßen Ziele überwiegend erfüllt werden.
Frage(n):
Müssen die Eigenanteile/Kostenumlagen als Einnahmen versteuert werden (7% USt) ??
…. oder können diese Eigenanteile auf das Kostenkonto gebucht (verrechnet) werden ??
Danke für Ihren fachmännischen Rat.