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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wine schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > ich bräuchte einen Rat zu folgendem Sachverhalt: > > Wir sind ein gemeinnütziger Verein (Jahresumsatz > > 17.500 EUR) und werden Mitte des Jahres an einem > Orchesterwettbewerb in Innsbruck teilnehmen. > Wir (Verein) werden zunächst sämtliche Kosten > (Bus, Übernachtung im Hotel und Eintrittsgebühren) > für die Teilnehmer begleichen. Anschließend sollen > die Teilnehmer einen “Eigenanteil/Kostenumlage” > tragen, die wir als Lastschrift einziehen werden. > Nach meinen bisherigen Informationen ist diese > Konzertreise/Zielveranstaltung dem Zweckbetrieb > zuzuordnen, da die satzungsgemäßen Ziele > überwiegend erfüllt werden. > > Frage(n): > Müssen die Eigenanteile/Kostenumlagen als > Einnahmen versteuert werden (7% USt) ?? > …. oder können diese Eigenanteile auf das > Kostenkonto gebucht (verrechnet) werden ?? > > Danke für Ihren fachmännischen Rat.
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