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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn sich um einen Wettbewerb handelt, könnten die > Teilnahmegebühren nach § 4 Nr. 22b UStG > umsatzsteuerfrei sein. > Ansonsten wäre es in jedem Fall im Zweckbetrieb > nur mit 7% zu besteuern.
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