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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Konzertreise/Zielveranstaltung
von: Wine ()
Datum: 14.02.2019

Hallo Herr Pfeffer,
ich bräuchte einen Rat zu folgendem Sachverhalt:

Wir sind ein gemeinnütziger Verein (Jahresumsatz > 17.500 EUR) und werden Mitte des Jahres an einem Orchesterwettbewerb in Innsbruck teilnehmen.
Wir (Verein) werden zunächst sämtliche Kosten (Bus, Übernachtung im Hotel und Eintrittsgebühren) für die Teilnehmer begleichen. Anschließend sollen die Teilnehmer einen “Eigenanteil/Kostenumlage” tragen, die wir als Lastschrift einziehen werden. Nach meinen bisherigen Informationen ist diese Konzertreise/Zielveranstaltung dem Zweckbetrieb zuzuordnen, da die satzungsgemäßen Ziele überwiegend erfüllt werden.

Frage(n):
Müssen die Eigenanteile/Kostenumlagen als Einnahmen versteuert werden (7% USt) ??
…. oder können diese Eigenanteile auf das Kostenkonto gebucht (verrechnet) werden ??

Danke für Ihren fachmännischen Rat.

Re: Konzertreise/Zielveranstaltung
von: W. Pfeffer ()
Datum: 14.02.2019

Wenn sich um einen Wettbewerb handelt, könnten die Teilnahmegebühren nach § 4 Nr. 22b UStG umsatzsteuerfrei sein.
Ansonsten wäre es in jedem Fall im Zweckbetrieb nur mit 7% zu besteuern.

Re: Konzertreise/Zielveranstaltung
von: Wine ()
Datum: 15.02.2019

Vielen Dank Herr Pfeffer.

Der überwiegende Anteil der verauslagten Kosten wären Bus+Übernachtung. Wenn wir diese Kosten anschließen umlegen, müssten wir für die Umlage (Einnahmen ?) 7% USt. bezahlen.
Das habe ich richtig verstanden ?

Re: Konzertreise/Zielveranstaltung
von: W. Pfeffer ()
Datum: 15.02.2019

Ganz richtig.