Fragen wg. Bereich/Steuer
von: Marttis ()
Datum: 02.08.2018
Hallo Hr. Pfeffer,
ich bin neuerdings Kassierer in unserem Fussballverein, weshalb ich sie abonniert habe. ;-)
Könnten Sie bei folgenden Fragen mir eine kurze Antwort geben. Habe versucht es so zu schreiben, dass sie möglichst wenig Zeitaufwand haben.
Anschaffung von Pullovern/Trainingsanzügen
Die Hoodies werden über Verein für Spieler/Fans/Mitglieder gekauft. Im Anschluss wird von jedem ein Eigenanteil gesammelt.
Da diese auch privat eingesetzt werden ist es m.M.n. dem ideellen Bereich zuzuordnen, sodass der Vereine keine VST bei der Hoody-Rechnung ziehen kann. (JA/NEIN)
Dies gilt m.M.n. auch bei „Trainingsanzügen“ (mehr zur Repräsentation, weniger für Trainingsbetrieb gedacht), auch wenn sie zu vor Senioren-Spielen als „Dress-Code“ angezogen werden. Solche „Trainingsanzüge“ im Grundsatz ideeller Bereich und somit ohne Möglichkeit VST zu ziehen -> (JA/NEIN)
Nun beteiligt sich ein Sponsor pauschal mit 500 € an den o.g. Hoodies, dafür wird bei ein paar wenigen Hoodies (10 von 60) das Sponsorenlogo unauffällig aufgedruckt.
Muss ich dies dann als Einnahmen aus Sponsoring behandeln. Ich empfinde es eher als eine Spende.
Spende -> (JA/NEIN)
Anschaffung von Sportequipment für die Trainer der 1. Mannschaft (Seniorenbereich)
Wenn der Trainer der 1. Mannschaft für sein Team Bälle, Trainingsutensilien wie z.B. Fussballtennis-Netz, Trainingsleiter, Slalomstangen etc. anschafft, kann ich dies dann in den Zweckbetrieb mit 19 % Vorsteuer buchen. (JA/NEIN)
Zweckbetrieb ist m.M.n. auch die Anschaffung eines Trikotsatzes für die 1. Mannschaft bzw. auch von Warmmachshirts, die die 1. Mannschaft vor einem Spiel anzieht. -> In beiden Fällen kann ich somit die 19 % Vorsteuer ziehen. (JA/NEIN)
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. besten Dank