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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Marttis schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Hr. Pfeffer, > ich bin neuerdings Kassierer in unserem > Fussballverein, weshalb ich sie abonniert habe. > ;-) > > Könnten Sie bei folgenden Fragen mir eine kurze > Antwort geben. Habe versucht es so zu schreiben, > dass sie möglichst wenig Zeitaufwand haben. > > > Anschaffung von Pullovern/Trainingsanzügen > Die Hoodies werden über Verein für > Spieler/Fans/Mitglieder gekauft. Im Anschluss wird > von jedem ein Eigenanteil gesammelt. > Da diese auch privat eingesetzt werden ist es > m.M.n. dem ideellen Bereich zuzuordnen, sodass der > Vereine keine VST bei der Hoody-Rechnung ziehen > kann. (JA/NEIN) > > Dies gilt m.M.n. auch bei „Trainingsanzügen“ (mehr > zur Repräsentation, weniger für Trainingsbetrieb > gedacht), auch wenn sie zu vor Senioren-Spielen > als „Dress-Code“ angezogen werden. Solche > „Trainingsanzüge“ im Grundsatz ideeller Bereich > und somit ohne Möglichkeit VST zu ziehen -> > (JA/NEIN) > > Nun beteiligt sich ein Sponsor pauschal mit 500 € > an den o.g. Hoodies, dafür wird bei ein paar > wenigen Hoodies (10 von 60) das Sponsorenlogo > unauffällig aufgedruckt. > Muss ich dies dann als Einnahmen aus Sponsoring > behandeln. Ich empfinde es eher als eine Spende. > Spende -> (JA/NEIN) > > Anschaffung von Sportequipment für die Trainer der > 1. Mannschaft (Seniorenbereich) > > Wenn der Trainer der 1. Mannschaft für sein Team > Bälle, Trainingsutensilien wie z.B. > Fussballtennis-Netz, Trainingsleiter, > Slalomstangen etc. anschafft, kann ich dies dann > in den Zweckbetrieb mit 19 % Vorsteuer buchen. > (JA/NEIN) > > Zweckbetrieb ist m.M.n. auch die Anschaffung eines > Trikotsatzes für die 1. Mannschaft bzw. auch von > Warmmachshirts, die die 1. Mannschaft vor einem > Spiel anzieht. -> In beiden Fällen kann ich somit > die 19 % Vorsteuer ziehen. (JA/NEIN) > > Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr > freuen. besten Dank
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