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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Anschaffung von Pullovern/Trainingsanzügen > Die Hoodies werden über Verein für > Spieler/Fans/Mitglieder gekauft. Im Anschluss wird > von jedem ein Eigenanteil gesammelt. > > # Wenn der private Nutzungsanteil nachrangig ist, > sähe ich da kein Problem. Ansonsten müsste die > Zahlung für den privaten Nutzungsanteil dem > steuerpflichtigen Bereich zugeordnet werden. > > Dies gilt m.M.n. auch bei „Trainingsanzügen“ (mehr > zur Repräsentation, weniger für Trainingsbetrieb > gedacht), auch wenn sie zu vor Senioren-Spielen > als „Dress-Code“ angezogen werden. Solche > „Trainingsanzüge“ im Grundsatz ideeller Bereich > und somit ohne Möglichkeit VST zu ziehen -> > (JA/NEIN) > > # Da gälte das Gleiche. Die Zahung für die private > Nutzung wäre umsatzsteuerpflichtig und damit der > Einkauf anteilig vorsteuerabzugsfähig. > > > Nun beteiligt sich ein Sponsor pauschal mit 500 € > an den o.g. Hoodies, dafür wird bei ein paar > wenigen Hoodies (10 von 60) das Sponsorenlogo > unauffällig aufgedruckt. > Muss ich dies dann als Einnahmen aus Sponsoring > behandeln. Ich empfinde es eher als eine Spende. > Spende -> (JA/NEIN) > > # Wenn das Logo unaufällig platziert ist ("ohne > besondere Hervorhebung"), sähe ich da keine > Gegenleistung. Es läge also ein Spenden vor. > > Anschaffung von Sportequipment für die Trainer der > 1. Mannschaft (Seniorenbereich) > Wenn der Trainer der 1. Mannschaft für sein Team > Bälle, Trainingsutensilien wie z.B. > Fussballtennis-Netz, Trainingsleiter, > Slalomstangen etc. anschafft, kann ich dies dann > in den Zweckbetrieb mit 19 % Vorsteuer buchen. > (JA/NEIN) > > # Wenn die 1. Mannschaft dem Zweckbetrieb > zugeordnen ist ja. Werden denn hier Einnahmen > erwirtschaftet, die umsatzsteuerpflichtig sind? > > Zweckbetrieb ist m.M.n. auch die Anschaffung eines > Trikotsatzes für die 1. Mannschaft bzw. auch von > Warmmachshirts, die die 1. Mannschaft vor einem > Spiel anzieht. -> In beiden Fällen kann ich somit > die 19 % Vorsteuer ziehen. (JA/NEIN) > > # Hier gilt das Gleiche.
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